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Geschirrspüler

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Pflichten der Lieferanten

(a) jeder Haushaltsgeschirrspüler mit einem gedruckten Label geliefert wird, dessen Gestaltung den Vorgaben in Anhang III entspricht;

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(b) die Parameter des Produktdatenblatts nach Anhang V in die Produktdatenbank eingegeben werden;

 

(c) das Produktdatenblatt auf ausdrückliche Anfrage des Händlers in gedruckter Form bereitgestellt wird;

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(d) der Inhalt der technischen Dokumentation gemäß Anhang VI in die Produktdatenbank eingegeben wird;

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(e) jede visuell wahrnehmbare Werbung für ein bestimmtes Modell eines Haushaltsgeschirrspülers gemäß den Anhängen VII und VIII die Energieeffizienzklasse und das Spektrum der für das Label verfügbaren Energieeffizienzklassen enthält;

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(f) jedes technische Werbematerial zu einem bestimmten Haushaltsgeschirrspülermodell, in dem dessen spezifische technische Parameter beschrieben werden, auch im Internet, gemäß Anhang VII die Energieeffizienzklasse des Modells und das Spektrum der für das Label verfügbaren Energieeffizienzklassen enthält;

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g) den Händlern für jedes Haushaltsgeschirrspülermodell ein elektronisches Label bereitgestellt wird, dessen Gestaltung und Informationsgehalt den Vorgaben in Anhang III entsprechen;

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h) den Händlern für jedes Haushaltsgeschirrspülermodell ein elektronisches Produktdatenblatt gemäß den Vorgaben in Anhang V bereitgestellt wird.

Pflichten der Händler

a) jeder Haushaltsgeschirrspüler in der Verkaufsstelle, auch auf Messen, das von den Lieferanten gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a bereitgestellte Label aufweist, wobei das Label bei Einbau-Haushaltsgeschirrspülern deutlich sichtbar sein muss und bei allen anderen Haushaltsgeschirrspülern deutlich sichtbar außen an der Vorder- oder Oberseite des Geräts anzubringen ist;

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b) im Fernabsatz das Label und das Produktdatenblatt gemäß den Anhängen VII und VIII bereitgestellt werden;

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c) jede visuell wahrnehmbare Werbung für ein bestimmtes Haushaltsgeschirrspülermodell agemäß Anhang VII die Energieeffizienzklasse des Modells und das Spektrum der für das Label verfügbaren Energieeffizienzklassen enthält;

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d)jedes technische Werbematerial zu einem bestimmten Haushaltsgeschirrspülermodell, in dem dessen spezifische technische Parameter beschrieben werden, auch im Internet, gemäß Anhang VII die Energieeffizienzklasse des Modells und das Spektrum der für das Label verfügbaren Energieeffizienzklassen enthält.

Die Texte „Pflichten der Lieferanten und Pflichten der Händler" basieren auf der delegierten Verordnung der Kommission, die unten durch Klicken auf "Delegierter Rechtsakt" zugänglich ist.

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