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Weinkühlschränke

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Pflichten der Lieferanten

a) jedes Kühlgerät mit Direktverkaufsfunktion mit einem gedruckten Label geliefert wird, dessen Gestaltung den Vorgaben in Anhang III entspricht;

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b) die Parameter des Produktdatenblatts gemäß Anhang V in die Produktdatenbank eingegeben werden;

 

c) das Produktdatenblatt auf ausdrückliche Anfrage des Händlers in gedruckter Form bereitgestellt wird;

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d) der Inhalt der technischen Dokumentation gemäß Anhang VI in die Produktdatenbank eingegeben wird;

 

e) jede visuell wahrnehmbare Werbung für ein bestimmtes Kühlgerätemodell mit Direktverkaufsfunktion gemäß Anhang VII die Energieeffizienzklasse und das Spektrum der für das Label verfügbaren Energieeffizienzklassen enthält;

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f) jedes technische oder andere Werbematerial zu einem bestimmten Kühlgerätemodell mit Direktverkaufsfunktion, auch technisches oder anderes Werbematerial im Internet, gemäß den Anhängen VII und VIII die Energieeffizienzklasse des Modells und das Spektrum der für das Label verfügbaren Energieeffizienzklassen enthält;

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g) den Händlern für jedes Kühlgerätemodell mit Direktverkaufsfunktion ein elektronisches Label bereitgestellt wird, dessen Format und Informationsgehalt den Vorgaben in Anhang III entsprechen;

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h) den Händlern für jedes Kühlgerätemodell mit Direktverkaufsfunktion ein elektronisches Produktdatenblatt gemäß den Vorgaben in Anhang V bereitgestellt wird.

Pflichten der Händler

a) jedes Kühlgerät mit Direktverkaufsfunktion in der Verkaufsstelle des Geräts, auch auf Messen, das von den Lieferanten gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a bereitgestellte Label aufweist, wobei das Label bei Einbaugeräten deutlich sichtbar sein muss und bei anderen Kühlgeräten mit Direktverkaufsfunktion deutlich sichtbar außen an der Vorder- oder Oberseite des Geräts anzubringen ist;

 

b)im Fernabsatz das Label und das Produktdatenblatt gemäß den Anhängen VII und VIII bereitgestellt werden;

 

c)jede visuell wahrnehmbare Werbung für ein bestimmtes Kühlgerätemodell mit Direktverkaufsfunktion, auch im Internet, gemäß den Anhängen VII und VIII die Energieeffizienzklasse und das Spektrum der für das Label verfügbaren Energieeffizienzklassen enthält;

 

d)jedes technische oder andere Werbematerial zu einem bestimmten Kühlgerätemodell mit Direktverkaufsfunktion, in dem dessen spezifische technische Parameter beschrieben werden, auch technisches oder anderes Werbematerial im Internet, gemäß den Anhängen VII und VIII die Energieeffizienzklasse des Modells und das Spektrum der für das Label verfügbaren Energieeffizienzklassen enthält.

Die Texte „Pflichten der Lieferanten und Pflichten der Händler" basieren auf der delegierten Verordnung der Kommission, die unten durch Klicken auf "Delegierter Rechtsakt" zugänglich ist.

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